Die Bayerische Schulordnung (BayScho) regelt das Wahlverfahren §13 Satz 1 - 4 wie folgt:
(2) 1_Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat. 2_Die Entscheidung nach Satz 1 erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. 3_Besteht an der Schule kein Elternbeirat, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 4_Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnung geregelt, die den allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen muss.
Pro 50 Schüler/innen ist ein Elternbeiratsmitglied zu wählen - der Elternbeirat kann bis zu zwölf Mitglieder wählen und muss aus mindestens fünf Personen bestehen.
Haben sich bei einer Schülerzahl von über 600 keine 12 Freiwilligen gemeldet, ist das zwar schade, aber nicht für die Wahl schädlich. Dann besteht der Elternbeirat aus weniger Mitgliedern. Sie dürfen zu Ihrer Unterstützung bis zu einem Drittel der Anzahl der Mitglieder des Elternbeirats wahlberechtigte Eltern als beratende Mitglieder hinzuziehen, diese haben kein Stimmrecht bei Beschlüssen im EB.
Sie können dann eine Wahl per Akklamation durchführen, wenn Sie das in Ihrer Wahlordnung festgelegt haben (z.B. Passus: Werden weniger Wahlvorschläge eingereicht, als die in § x festgelegte notwendige Anzahl der Mitglieder des neuen Elternbeirates, kann der Wahlleiter auf eine Wahl verzichten. Die eingegangenen Wahlvorschläge (Bewerber) werden dann ohne Wahl die neuen Mitglieder des Elternbeirates. Der Wahlleiter informiert die Wahlberechtigten über den notwenigen Verzicht auf eine Wahl und gibt die Mitglieder des neuen Elternbeirates in alphabetischer Reihenfolge bekannt.)
Sie haben die Möglichkeit, in Präsenz, per Brief oder online die Wahl des Elternbeirats durchzuführen. Informationen für eine Online-Wahl gibt es auf der LEV Homepage.
Der Elternbeirat (EB) am CSG sollte derzeit aus 12 Mitgliedern bestehen, die von der Elternschaft für die Amtszeit von jeweils zwei Schuljahren gewählt werden und ihre Aufgaben ehrenamtlich ausüben.
Der Elternbeirat versteht sich als ein Gremium, das zu einem guten, offenen und vertrauensvollen Schulklima beiträgt. Dabei sehen wir uns als Vertreter von Eltern- und Schülerinteressen sowie als Partner der Schulleitung und Lehrerschaft. Die Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. (kurz: LEV) hat die Aufgaben des Elternbeirats zum Schuljahresbeginn beispielhaft hier zusammengefasst.
Ein bisschen Werbung für den Elternbeirat, verpackt mit einem Dankeschön an alle, die sich in der Schule engagieren (auch die KLES), erreichte uns kürzlich per Post aus dem Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus.
Die Aufgaben des Elternbeirats am CSG sind wie folgt (Stand 2020-2022):
KLES
Der Elternbeirat informiert die gewählten Klassenelternsprecher regelmäßig über aktuelle Themen des Schullebens. Dies kann durch Infobriefe, über die Webseite oder einer Versammlung geschehen.
Schulforum
Der EB-Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder treffen sich mit der Schulleitung, Lehrervertretern und der SMV. In dem Forum werden spezielle Schulthemen diskutiert und Entscheidungen getroffen.
Finanzen
Hierunter fallen die Verwaltung von Elternspenden sowie der jährliche Rechenschaftsbericht.
Verbindung zur SMV
EB-Mitglieder halten Kontakt mit den Schülersprechern und unterstützen verschiedene Schulaktivitäten.
Zweiter Büchersatz
Der Elternbeirat finanziert und verwaltet einen zweiten Büchersatz in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik für die 5.-7. Klassen.
Disziplinarausschuss
Ein Mitglied des Elternbeirats kann auf Wunsch des/der betroffenen Schülers/Eltern zu einem laufenden Disziplinarverfahren hinzugezogen werden.
LEV
Der EB ist Mitglied in der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. (kurz: LEV)
Landkreisgymnasien
Vertreter des EB treffen sich zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch in regelmäßigen Abständen mit den Elternbeiräten anderer Landkreisgymnasien.
Berufsinformationstag (BIM)
Jährlich im Oktober organisiert der EB mit den Elternbeiräten der Staatl. Realschule Unterpfaffenhofen und dem Max-Born-Gymnasium einen Berufsinformationstag, an welchem sich die Schülerinnen und Schüler bei einer Vielzahl ausstellender Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Hochschulen über Berufe und weiterführende Ausbildungen informieren können.
Schulentwicklungskreis
Vertreter des EB treffen sich in regelmäßigen Abständen mit Lehrervertretern. Bei diesen Treffen werden Lehrerthemen erörtert.
Spitzwegianer
Die Spitzwegianer sind ein Förderverein, dessen Ziel es ist, Schüler sowie wichtige Schulprojekte mit Rat und Tat aber auch finanziell zu unterstützen.
KESCH-Projekt
Hinter dem Begriff „KESCH“ (Kooperation Eltern – Schule) versteckt sich ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten.
rnbeirat